SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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1. Überblick
Durch das AbgÄG 2015 wurde die Wegzugsbesteuerung nicht nur dadurch reformiert, dass ein neuer Entstrickungstatbestand („sonstige Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechts führen“) eingeführt wurde. Vielmehr wurde ganz grundlegend das System des Wegzugs im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten geändert.
Unionsrechtlich ist eine Freistellung von der Besteuerung zumindest im betrieblichen Bereich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zwingend erforderlich, weshalb mit dem AbgÄG 2015 das Nichtfestsetzungskonzept zu Gunsten eines Ratenzahlungskonzeptes aufgegeben wurde.
Lediglich im außerbetrieblichen Bereich (§ 27 EStG) – konkret bei einem „physischen“ Wegzug natürlicher Personen und der unentgeltlichen Übertragung von Kapitalvermögen an andere natürliche Personen im begünstigten EU-/EWR-Raum – wurde am Nichtfestsetzungskonzept festgehalten.
Damit sollen die im Bericht der Steuerreform-Kommission vom kritisierten „Lücken“ der Wegzugsbesteuerung geschlossen werden. Auch im außerbetrieblichen Bereich sei es weder unionsrechtlich geboten noch sachlich gerechtfertigt, durch die Möglichkeit der absoluten Verjährung endgültig auf das Besteuerungsrecht zu verzichten.