SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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1. Hintergrund
§ 6 Z 6 EStG sieht bei Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich durch Entstrickungstatbestände im betrieblichen Bereich eine Besteuerung der stillen Reserven vor. Die stillen Reserven ergeben sich im Vergleich der fremdüblichen Werte (Fremdvergleichswert) gegenüber den steuerlichen Buchwerten.
Die Definition des Fremdvergleichswerts wird von den Neuregelungen des § 6 Z 6 EStG durch das AbgÄG 2015 nicht erfasst. Die Neuregelung betrifft im Wesentlichen die Erweiterung der Entstrickungstatbestände, die Ratenzahlung der Abgabenschuld und die erweiterte Zuzugsbewertung spiegelbildlich zur Entstrickung.
Darüber hinaus wurden mit dem AbgÄG 2015 entsprechende Neuerungen im UmgrStG eingeführt, die je nach Art der Umgründung im Falle einer Entstrickung den Ansatz eines Fremdvergleichswerts erfordern.
Infolge dessen ergibt sich eine Neuausrichtung der Entstrickungsbesteuerung vom sogenannten Nichtfestsetzungskonzept der Steuerschuld hin zum Ratenzahlungskonzept mit weiteren Tatbeständen. Dadurch gewinnt die Relevanz der zu versteuernden stillen Reserven und die Ermittlung der Fremdvergleichswerte an Bedeutung.
2. Definition des Fremdvergleichswerts
Der Fremdvergleichswert im Sinne eines fiktiven Ver...