SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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1. Entwicklungen seit dem früheren Entstrickungskonzept
Das bis vor dem AbgÄG 2015 im österreichischen Ertragsteuerrecht verankerte Entstrickungskonzept fußte auf der EuGH-Rsp aus dem Beginn der 2000er Jahre. Es sah die Festsetzung der Steuer auf die entstrickten Vermögensgegenstände vor. Im Verhältnis zu EU- und EWR-Staaten, mit denen umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe bestand, konnte die Steuerlast jedoch aufgeschoben werden. Die Steuerzahlung wurde erst schlagend, wenn die Vermögenswerte veräußert wurden, sonst aus dem Betriebsvermögen ausschieden oder aus dem begünstigten Territorium verbracht wurden. Gesetzestechnisch wurde dies dadurch umgesetzt, dass diese Realisierungstatbestände ein rückwirkendes Ereignis darstellten und gem § 295a BAO zur Vorschreibung der Steuer im Jahr des Wegzugs führten. Wurde die Realisierung nach Eintritt der absoluten Verjährung für das Jahr der Entstrickung ausgelöst, wurde die Steuer in Österreich nicht mehr erhoben. Die Anspruchsverzinsung für diese später festgesetzten Steuerzahlungen war explizit ausgeschlossen.
In den letzten Jahren war eine neue Judikaturlinie des EuGH zu erkennen, die Entstrickungen im Betriebsvermögen betraf. Nach dieser Rsp war...