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SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4780-7

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022 (1. Auflage)

5. COVID-19-Gesetzgebung

5.1. Kennzahlen 015, 070 und 071

Abweichend von § 10 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer gem § 28 Abs 50 und 54 UStG 1994 auf 0 % für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem und vor dem sowie nach dem und vor dem ausgeführt werden bzw sich ereignen. Der 0%ige Steuersatz bei Schutzmasken kann in der UVA in den Kennzahlen 000 und 015 bzw 070 und 071 bei innergemeinschaftlichen Erwerben eingetragen werden. Unter Schutzmasken sind auch Stoffmasken (insbesondere Masken aus Positionen 6307 90 10, 6307 90 98, 4818 90 10 und 4818 90 90 der Kombinierten Nomenklatur) zu verstehen. Gesichtsschilde sind keine Schutzmasken im Sinne dieser Bestimmung. Da es sich um keine (unechte) Steuerbefreiung, sondern um einen steuerpflichtigen Umsatz mit einem Steuersatz von 0 % handelt, steht der Vorsteuerabzug weiterhin zu, zB für den Bezug von Stoffen zur Produktion von Schutzmasken.

Bezüglich der Einfuhr sowie des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Hilfsgütern wie zB Schutzmasken (Textilschutzmasken, Papierschutzmasken, FFP2- und FFP3-Schutzmasken), Schutzkleidung, Schutzhandschuhen, Gesichtsschilden und Desinfektionsm...

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