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SWK 33, 20. November 2019, Seite 1424

Novelle des WiEReG aufgrund der 5. Geldwäscherichtlinie

Änderungen und künftige Neuerungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Alexander Peschetz und Katharina Peschetz

Die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie im WiEReG bringt wesentliche Änderungen sowohl für Rechtsträger als auch für berufsmäßige Parteienvertreter. Insbesondere durch die Einführung einer jährlichen Meldepflicht für die Rechtsträger wird der Dienstleistungsbedarf der Klienten im Bereich des WiEReG voraussichtlich steigen. Alexander Peschetz und Katharina Peschetz geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zuge der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie und deren Implikationen für die Beratungspraxis.

1. Allgemeines zur Novelle

Die Novelle des WiEReG durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz bringt neben der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie auch in technischer Hinsicht einige Verbesserungen, die die umfangreichen Funktionalitäten des Registers weiter ausweiten sollen, um den Verpflichteten die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu erleichtern, aber auch um die Aussagekraft der Informationen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer zu erhöhen und damit die Effektivität der getroffenen Maßnahmen für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen. Nachfolgend werden zunächst die inhaltlichen Änderungen auf Grundlage der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie e...

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