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Peter Pülzl / Claudia Bodner / Werner Pilgermair

Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft

Die Regelungen im UStG, ASVG und EStG mit Sonderteil BUAK

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2038-1

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Dokumentvorschau
Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft (1. Auflage)

S. 42Abschnitt II Die Auftraggeberhaftung im ASVG

1. Allgemeine Grundsätze des ASVG

1.1. Grundsätzliches

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist in erster Linie für Dienstnehmer (§ 4 Abs. 2), arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer (§ 4 Abs. 4) sowie Lehrlinge bestimmt und enthält wichtige Regelungen in Bezug auf die verschiedenen Versicherungsformen (vor allem Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), die Höhe der Beiträge, deren Fälligkeit u.v.m.

Handelt es sich beim Versicherten um einen Dienstnehmer, resultieren daraus für dessen Dienstgeber unterschiedliche Rechte und Pflichten, insbesondere eine Melde- und Auskunftspflicht sowie die Pflicht der Abfuhr von gesetzlich vorgesehenen Versicherungsbeiträgen.

Im Gegensatz dazu ist der Sozialversichungsträger verpflichtet, den Versicherten bzw. auch den Dienstgeber in sozialversicherungstechnischen Belangen bestmöglich zu beraten sowie die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zu erbringen.

1.2. Beginn und Ende der Versicherung im Arbeitsverhältnis
1.2.1. Beginn

Das Versicherungsverhältnis beginnt gem. § 10 unabhängig von der Beitragszahlung mit dem Tag des Beginns der entgeltlichen Beschäftigung bzw. des Lehr- oder Ausbildungsverh...

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