Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 12Abschnitt I Die Behandlung von Bauleistungen im Umsatzsteuerrecht
1. Grundsätze des Umsatzsteuerrechts
1.1. Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird in Österreich grundsätzlich in Höhe von 20 % auf Lieferungen und sonstige Leistungen, den Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern sowie den innergemeinschaftlichen Erwerb erhoben.
Da die Umsatzsteuer als Konsumsteuer ausgestaltet ist, hat der private Letztverbraucher bzw. der Konsument die Kosten der Umsatzsteuer zu tragen. Die Steuer wird als Teil des Rechnungsbetrages an den Unternehmer bezahlt, von dem die Leistung bezogen wurde. Als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer wird der Nettobetrag des Kaufpreises (= Entgelt) herangezogen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
€ | 100, | – Entgelt | |
+ | € | 20, | – 20 % USt |
€ | 120, | – Rechnungsbetrag |
Für die ordnungsgemäße Abfuhr der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist der Unternehmer zuständig, der die steuerpflichtige Leistung ausführt und die Umsatzsteuer vom Konsumenten einhebt. Somit ist der Konsument zwar (wirtschaftlicher) Steuerträger, (formeller) Steuerschuldner ist jedoch der Unternehmer. Die Umsatzsteuer ist damit eine indirekte Steuer (Steuerträger und Steuerschuldner sind grundsätzlich nicht ...