SWK-Spezial: Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2023
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S. 56Abschnitt II: Die Auftraggeberhaftung im ASVG
1. Allgemeine Grundsätze des ASVG
1.1. Grundsätzliches
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist in erster Linie für Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG), arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer (§ 4 Abs 4 ASVG) sowie Lehrlinge bestimmt und enthält wichtige Regelungen in Bezug auf die verschiedenen Versicherungsformen (vor allem Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), die Höhe der Beiträge, deren Fälligkeit uvm.
In Bezug auf die versicherte Person resultieren für den Dienstgeber unterschiedliche Rechte und Pflichten, insbesondere eine Melde- und Auskunftspflicht sowie die Pflicht zur Berechnung, zum Einbehalt und zur Abfuhr von gesetzlich vorgesehenen Versicherungsbeiträgen.
Umgekehrt ist der Sozialversicherungsträger dazu verpflichtet, die Versicherten und auch die Dienstgeber in sozialversicherungstechnischen Belangen bestmöglich zu beraten sowie die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zu erbringen.
1.2. Beginn und Ende der Versicherung im Arbeitsverhältnis
1.2.1. Beginn
Das Versicherungsverhältnis beginnt gemäß § 10 Abs 1 ASVG unabhängig von der Beitragszahlung mit dem Tag des Beginns der entgeltlichen Beschäftigung bzw des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses (sogenannte „I...