SWK-Spezial: Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2023
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S. 111Abschnitt IV: Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse aus Sicht des Unternehmers
1. Allgemeines
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (in der Folge kurz BUAK) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie geht auf die im Jahr 1946 gegründete Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft zurück, die auf Grundlage des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes, BGBl 1946/81, errichtet wurde. In diesem Gesetz wurde bestimmt, dass Arbeitern in Bau- und Baunebengewerben nach Beschäftigungszeiten von jeweils 43 Arbeitswochen ein ununterbrochener Urlaub von einer Woche gebührt. Damit wurde erstmals sichergestellt, dass Arbeitern auch dann Urlaub zusteht, wenn sie das Dienstverhältnis (zB im Winter) beenden oder wechseln.
In der Folge wurden die gesetzlich übertragenen Aufgaben der BUAK sukzessive erweitert; neben der Urlaubsregelung wurde ihr auch die Verwaltung der Bereiche Abfertigung, Winterfeiertage und Schlechtwetter übertragen. Seit dem Jahr 2014 bildet das Überbrückungsgeld den fünften Sachbereich.
Der Aufwand für die Leistungen der BUAK in den von ihr verwalteten Bereichen sowie der Aufwand der Verwaltungskosten werden im Wesentlichen von Zuschlägen zum Lohn getragen, die vom Arbeitgeber (in der ...