SWK-Spezial Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr neu
1. Aufl. 2015
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S. 60 Anhang II: Materialien zur Grunderwerbsteuernovelle BGBl. I 36/2014, EB zur RV 101 Blg Nr 25. GP
Erläuterungen
I. Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz 1987:
I. Derzeit ist der (einfache oder dreifache) Einheitswert eines Grundstückes in folgenden Fällen die Basis der Steuerberechnung:
wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden (zB Schenkungen, Ersitzungen, Heimfall) oder nicht zu ermitteln (komplexe Scheidungsvereinbarungen) ist,
bei Übergaben land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an nahe Angehörige gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers,
bei Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in einer Hand bzw. beim Übergang aller Anteile an einer Gesellschaft und
bei Erwerben von Todes wegen.
II. Mit Erkenntnis vom , G 77/12 hat der Verfassungsgerichtshof § 6 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987, in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft (Kundmachung mit BGBl. I Nr. 116/2012).
In diesem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof zusammengefasst folgende Aussagen gemacht:
Seine Bedenken richteten sich nicht gegen das System der Einheitsbewertung von Liegenschaften, sondern gegen den Umstand, dass die...