SWK-Spezial Praxisleitfaden FinanzOnline
1. Aufl. 2018
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A. Rechtliche Aspekte von FinanzOnline
Rudolf Weninger
1. Historische Rechtsentwicklung
1.1. Ab 1990 – Erste Regelungen
Schon früh, nämlich mit , erfolgten in der Bundesabgabenordnung (BAO) erste Regelungen über eine elektronische Kommunikation („automationsunterstützte Datenübertragung“), und zwar für Anbringen, also für den Weg vom Abgabepflichtigen an die Abgabenbehörden. Auf Basis der Regelung des § 86a BAO erging zuerst die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen und an die Finanzlandesdirektionen, welche 1991 durch die aktuell noch in Kraft befindliche Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter und Zollämter („Fax-VO“) ersetzt wurde. Nicht zugelassen ist nach § 2 Fax-VO die Faxübermittlung insbesondere von Abgabenerklärungen. Nach § 3 Fax-VO ist das Original des Anbringens vor Einreichung zu unterschreiben und durch sieben Jahre zu Beweiszwecken aufzubewahren.
Zur Faxübermittlung von Erledigungen, also für den Weg von den Abgabenbehörden zum Abgabepflichtigen, bestand und besteht keine diese zulassende Verordnung. Der Grund dafür lie...