SWK-Spezial Buchhaltung und Insolvenz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Buchhalterische Abbildung im Insolvenzverfahren
2.1. Verfahrenseröffnung – Einordnung und buchhalterische Erfassung der vermögensrechtlichen Ansprüche
2.1.1. Insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen
Im Insolvenzverfahren können die Ansprüche des Abgabengläubigers Insolvenzforderungen (ggf mit besonderer Besicherung, siehe §§ 10 ff IO), Masseforderungen (ggf auch Sondermasseforderungen gem § 49 IO) oder vom Verfahren ausgeschlossene Ansprüche bzw Forderungen gegen das insolvenzfreie Vermögen darstellen.
Insolvenzforderungen sind gem § 51 Abs 1 IO definiert als „Forderungen von Gläubigern, denen vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehen“. Diese Forderungen sind von den Gläubigern unter Angabe allfälliger Absonderungsrechte im Verfahren anzumelden (§ 102 IO) und werden am Ende quotenmäßig befriedigt.
Masseforderungen sind die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie gem § 46 Abs 1 Z 2 IO alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind. Dazu zählen ua die die Masse treffenden Steuern, Gebühren, Zölle, Beiträge zur Sozialversicherung und anderen öffentlichen Abgaben, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Insolvenzverfahrens v...