SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht
1. Aufl. 2019
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S. 1 Vorwort
Anfragen von Steuerberatern, Notaren, Anwälten und Bauträgern haben den Anstoß gegeben, „Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht“ systematisch aufzuarbeiten und die einzelnen Abgaben zu erörtern.
Unterschiedliche Lösungen nach dem Gesetz und der Verwaltungspraxis (BMF) werden erläutert.
Der Verwaltungsgerichtshof () bestätigt die in der Grunderwerbsteuer entwickelten Lösungen in einem wichtigen Punkt: Er lehnt es ab, den gemeinen Wert (Grundstückswert seit ) des mit einem Baurecht belasteten Grundstücks als Mindestbemessungsgrundlage einer Baurechtseinräumung heranzuziehen: Das Baurecht ist nach § 2 GrEStG ein selbständiges vom Grund und Boden verschiedenes Grundstück.
Der gemeine Wert (Grundstückswert) eines Baurechtes ist daher für jedes Baurecht selbständig (losgelöst vom Wert des mit einem Baurecht belasteten Grund und Bodens) zu ermitteln.
Systematik und Ziel der §§ 4 und 5 GrEStG führen zu einer sachgerechten und praktikablen Lösung:
Die Gegenleistung ist die Regelbemessungsgrundlage nach §§ 4 und 5 GrEStG: Ein marktkonformer Leistungsaustausch folgt dem Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung. Äquivalente Gegenleistun...