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Pendlerpauschale, Sachbezug und Kostenbeitrag für das Firmenauto
Ausschluss des Pendlerpauschales trotz Kostenbeitrags
Auch wenn der Arbeitnehmer einen Kostenbeitrag für die Nutzung des Firmenautos leistet und sich dadurch der Ansatz eines Sachbezugs vermeiden lässt, wird ihm immer noch ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Dies führt zum Ausschluss des Pendlerpauschales.
1. Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer war als kaufmännischer Angestellter mit einem All-in-Bezug tätig. Zusätzlich erhielt er ein Firmenauto, das er auch für die Strecke Wohnort – Arbeitsstätte benützen durfte. Dafür hatte der Arbeitnehmer einen Kostenbeitrag in Höhe des aus lohnsteuerrechtlicher Sicht anzusetzenden Sachbezugs zu leisten. Der monatliche Kostenbeitrag in Höhe von ca 400 Euro wurde im Zuge der Lohnverrechnung einbehalten; dafür unterblieb eine Besteuerung des Sachbezugs. Sämtliche Kosten iZm dem arbeitgebereigenen Kfz (Versicherung, Service, Kraftstoff usw) wurden vom Arbeitgeber übernommen. Neben den dienstlich erforderlichen Fahrten durfte der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch wie ein privates Kfz im normalen Ausmaß verwenden. Auch Familienangehörige und Personen, die sich mit dem Dienstnehmer einen gemeinsamen Haushalt teilten, durften das Firmenauto benützen.
In der Arbeitnehmerveranlagung machte der Arbeitnehmer das große P...