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SWK 12, 20. April 2023, Seite 594

Überprüfung der Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit sowie Suche nach der besten verfügbaren Behandlungsmöglichkeit stellen keine steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin dar

Entscheidung: CIG Pannónia Életbiztosító Nyrt, C-458/21.

Norm: Art 132 Abs 1 lit c MwStSyst-RL.

Art 132 Abs 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass Leistungen nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung fallen, die darin bestehen, die Richtigkeit der Diagnose einer S. 595 schweren Krankheit des Versicherten zu überprüfen, um festzustellen, welche die besten Behandlungsmöglichkeiten zur Heilung des Versicherten sind, und um, falls dieses Risiko vom Versicherungsvertrag gedeckt ist und der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Behandlung im Ausland erbracht wird.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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