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Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter und entrichteter Umsatzsteuer
Entscheidung: HUMDA Magyar Autó-Motorsport Fejlesztési Ügynökség Zrt, C‑397/21.
Norm: Art 183 MwStSyst-RL.
Die MwStSyst-RL ist im Licht der Grundsätze der Effektivität und der Neutralität der Mehrwertsteuer dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der ein Steuerpflichtiger, dem ein anderer Steuerpflichtiger eine Dienstleistung erbracht hat, die Erstattung der Mehrwertsteuer, die dieser Dienstleistungserbringer ihm zu Unrecht in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt hat, nicht unmittelbar von der Steuerverwaltung verlangen kann, obwohl die Wiedererlangung des fraglichen Betrags vom Dienstleistungserbringer unmöglich oder übermäßig schwierig ist, weil über diesen ein Liquidationsverfahren eröffnet wurde, und obwohl diesen beiden Steuerpflichtigen weder Betrug noch Missbrauch vorgeworfen kann, sodass für den betreffenden Mitgliedstaat keine Gefahr eines Steuerausfalls besteht.
Art 183 MwStSyst-RL ist im Licht des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein Steuerpflichtiger, dem ein anderer Steuerpflichtiger eine Dienstleistung erbracht hat, die Erstattung der Mehrwertsteu...