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Wiederholte Konteneinschau nach Stattgabe des Rekurses
Entscheidung: Ro 2022/13/0031 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt beantragte im Rahmen einer Außenprüfung die Bewilligung der Konteneinschau für mehrere Konten bei zwei Banken, wobei der Abgabepflichtige nicht Kontoinhaber war. Das BFG bewilligte das Auskunftsverlangen mit Einzelrichterbeschluss. Das BFG gab dem Rekurs des Abgabepflichtigen mit Senatsbeschluss Folge, weil er nicht über die Konteneinschau informiert wurde, sondern nur der Konteninhaber. Das Finanzamt vernichtete die bereits von den Banken erteilten Auskünfte, informierte den Abgabepflichtigen und beantragte (inhaltsgleich) erneut die Bewilligung der Konteneinschau. Das BFG bewilligte erneut das Auskunftsverlangen mit Einzelrichterbeschluss.
Das BFG gab wiederum dem Rekurs des Abgabepflichtigen mit Senatsbeschluss Folge und führte aus, wenn das Kreditinstitut die verlangte Auskunft bereits einmal erteilt habe, könne dieselbe Auskunft vom Kreditinstitut nicht noch einmal verlangt werden; dies gelte auch dann, wenn die erteilte Auskunft wegen unrechtmäßiger Bewilligung des Auskunftsverlangens von der Abgabenbehör...