Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslaufen des Beschäftigungsbonus – Anträge nur mehr bis 31. 1. 2018 möglich
Vortrag an den Ministerrat betreffend die Aussetzung der Maßnahme „Beschäftigungsaktion 20.000“ und das Auslaufen der Maßnahme „Beschäftigungsbonus“ aus konjunkturpolitischen Erwägungen vom .
Das am begonnene Programm „Beschäftigungsbonus“, durch das Arbeitgeber für zusätzliche Arbeitsplätze die Lohnnebenkosten der ersten drei Jahre zu 50 % refundiert bekommen (siehe dazu die Praxis-News vom September 2017, ASoK 2017, 356 ff), wurde vorzeitig zum geschlossen. Bis dahin konnten noch Anträge neu eingebracht und bestehende Anträge um weitere neue Beschäftigungsverhältnisse erweitert werden.
Im Zusammenhang damit hat die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) darauf hingewiesen, dass der Bonus – entsprechend Punkt 5.6. des Fragen-Antworten-Katalogs (FAQ) zum Beschäftigungsbonus (online abrufbar unter https://www.beschaeftigungsbo nus.at/fileadmin/user_upload/aws_BESCHAEFTIGUNGSBONUS/Downloads/Beschaef tigungsbonus_FAQ.pdf) – nicht nur für Personen, die der AWS im Zuge der Erstantragstellung oder der Antragserweiterung – spätestens bis – gemeldet wurden, geltend gemacht werden kann. Gefördert werden (immer unter der Voraussetzung, dass am Abrechnungsstichtag ein entsprechender Beschäfti...