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Graf-Schimek

Fachlexikon Sozialversicherung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3039-7

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Fachlexikon Sozialversicherung (1. Auflage)

S. 232H

Hackler, Allgemeines

Irreführende Bezeichnung für langzeitversicherte Personen. Der Begriff „Hackler“ als Synonym für „stark beanspruchte Arbeiter“ übersieht, dass es für die Inanspruchnahme einer Pension nach der Langzeitversichertenregelung hauptsächlich auf eine sogenannte „lange Versicherungsdauer“ (45 Beitragsjahre) ankommt. Es sind folgende Formen der Langzeitversichertenregelung zu unterscheiden:

  • bei langer Versicherungsdauer:

    Seit wird das Pensionsalter schrittweise auf das Regelpensionsalter angehoben. Die → Wartezeit beträgt mindestens 240 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder 240 → Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten vor dem → Stichtag.

    Weiters muss zum Stichtag eine „lange Versicherungsdauer“ vorliegen, wobei für die Erfüllung der Wartezeit als Beitragsmonate der Pflichtversicherung pro Kind bis zu 24 Monate des Bezugs von → Kinderbetreuungsgeld und bis zu 30 Monate Präsenz- und Zivildienstzeiten gelten (§ 236 Abs 4a ASVG).

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    2013: 456 Versicherungsmonate oder 426 Beitragsmonate der Pflichtversicherung

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    2014: 462 Versicherungsmonate oder 432 Beitragsmonate der Pflichtversicherung

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    2015: 468 Versicherungsmonate oder 438 Beitragsmonate der Pflichtversicherung

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    201...

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