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Mehrwertsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz bei Vermietung von Bootsliegeplätzen
Art 98 Abs 2 iVm Anhang III Nr 12 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der dort für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen vorgesehen ist, nicht auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anwendbar ist.
( Segler-Vereinigung Cuxhaven, C-715/18)