Fachlexikon Sozialversicherung
1. Aufl. 2013
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S. 152E
E-Card
Die E-Card wurde mit österreichweit eingeführt. Das papierbasierte Krankenscheinsystem wurde damit auf ein Chipkartensystem umgestellt, das Bestandteil des Elektronischen Verwaltungssystems (ELSY, §§ 31a ff ASVG) ist.
Die im ELSY verwendeten Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000). Die E-Cards sind bundesweit einheitlich und als Schlüsselkarten zu gestalten, die auch die Authentifizierung des Karteninhabers im elektronischen Verkehr ermöglichen und dem berechtigten Verwender nach Zustimmung des Betroffenen den Zugriff auf persönliche Daten, die bei anderen Stellen gespeichert sind, möglich machen.
Auf den Chipkarten dürfen nur folgende Daten gespeichert werden:
Angaben zur Person, für die die Chipkarte ausgestellt wurde, nämlich Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer,
Bezeichnung des Chipkartenausstellers, Datum der Ausstellung und Chipkartennummer samt Gültigkeitskennzeichnung,
sonstige Daten, deren Speicherung bundesgesetzlich vorgesehen ist.
Bestandteile des ELSY dürfen für andere als für Sozialversicherungszwecke nur mit bundesgesetzlicher Ermächtigung und nur so weit verwendet werden, als dies mit dem Zweck des ELSY nicht unvereinbar ist. Für Zwecke der medizinisc...