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Haslinger

Einführung in das Sozialrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4584-1

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Einführung in das Sozialrecht (2. Auflage)

S. 436. Unfallversicherung

6.1. Allgemeines

In der UV gilt das Kausalitätsprinzip, welches das Leistungsangebot auf die Unfallursachen abstellt (vgl 10 ObS 193/93). Die UV erbringt Leistungen ausschließlich an Personen, die einen Personenschaden durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben (Versehrte) und nur für deren Folgen (Tomandl Rz 191).

Die wichtigsten Aufgaben (§ 172 ASVG) und Leistungen (§ 173 ASVG) der UV sind:


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Aufgaben
Leistungen
Unfallverhütung
erste Hilfe
Unfallheilbehandlung
ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten, medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, Hilfsmittel
Rehabilitation
berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation
Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Versehrtenrente, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenrenten
arbeitsmedizinische Betreuung der Versicherten
Zuschüsse an die Dienstgeber für die Entgeltfortzahlung (§ 53b ASVG)

Die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation werden im Rahmen der Unfallheilbehandlung erbracht (§ 172 Abs 2 ASVG).

Die Beiträge zur UV unselbständig Erwerbstätiger werden zur Gänze vom Dienstgeber getragen (§ 51 Abs 3 ASVG).

Die Versicherungsfälle der UV sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit.

6.2. Arbeitsunf...

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