Haslinger

Einführung in das Sozialrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4584-1

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Einführung in das Sozialrecht (2. Auflage)

S. 28

5.1. Allgemeines

In der KV gilt das Finalitätsprinzip, welches vom eingetretenen Ereignis ausgeht, ohne (wie in der UV) nach der Unfallursache zu fragen.

In der KV sind folgende Versicherungsfälle und dazugehörige Leistungen vorgesehen (§§ 116 f ASVG):


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Versicherungsfall
Leistung
Krankheit
Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe), medizinische Hauskrankenpflege, Anstaltspflege
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Krankengeld
vorübergehende geminderte Arbeitsfähigkeit
Rehabilitationsgeld
Wiedereingliederung nach langem Krankenstand
Wiedereingliederungsgeld
Mutterschaft
ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel, Heilbehelfe, Anstaltspflege, Wochengeld

Versicherungsfall ist ein bestimmtes Ereignis, bei dessen Eintritt eine bestimmte Leistung vorgesehen ist.

Nach der Art der Leistungen unterscheidet man Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen (§ 121 ASVG).

Pflichtleistungen sind Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Sie werden als gesetzliche Mindestleistungen oder als satzungsmäßige Mehrleistungen (zB Verlängerung der Höchstdauer des Krankengeldanspruches auf bis zu 78 Wochen: § 139 Abs 2 ASVG) gewährt.

Freiwillige Leistungen sind Leistungen, die auf Grund des Gesetzes oder der Satzung gewährt werde...

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