Haslinger

Einführung in das Sozialrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4584-1

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Einführung in das Sozialrecht (2. Auflage)

S. 15

4.1. Versicherungswesen

4.1.1. Pflichtversicherung

Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die unabhängig von einer Willenserklärung des Versicherten bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eintritt (ex-lege-Versicherung).

Vollversicherung bedeutet eine Versicherung in sämtlichen Zweigen des jeweiligen Gesetzes. Teilversicherung liegt vor, wenn die Pflichtversicherung nur in einzelnen Zweigen besteht.

4.1.1.1. (Freie) Dienstnehmer

Die Pflichtversicherung richtet sich nach dem ASVG.


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Pflichtversicherte
KV
UV
PV
Vollversicherte
Dienstnehmer
freie Dienstnehmer
Lehrlinge
Teilversicherte
ASVG-Pensionsbezieher
Rehabilitationsgeldbezieher
Kinderbetreuungsgeldbezieher
Arbeitslosengeldbezieher
Sozialhilfebezieher
geringfügig Beschäftigte
selbständig Erwerbstätige nach GSVG
Kindergartenkinder (im letzten Kindergartenjahr), Schüler, Studenten
Neue Vertragsbedienstete
Wochengeldbezieher
Krankengeldbezieher
Präsenz- und Zivildiener
Kindererziehungszeiten (erste 48 Kalendermonate nach der Geburt)

S. 16Dienstnehmer ist (§ 4 Abs 2 ASVG), wer in einem Verhältnis

  • persönlicher (Weisungsgebundenheit) und

  • wirtschaftlicher (fremde Produktionsmittel) Abhängigkeit

  • gegen Entgelt

beschäftigt wird; hierzu gehören auch Personen, bei deren...

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