Einführung in das Sozialrecht
1. Aufl. 2020
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S. 517. Pensionsversicherung
7.1. Allgemeines
Aufgaben und Leistungen der PV sind:
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Aufgaben | Leistungen |
Versicherungsfall des Alters | Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension, vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer |
Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit | medizinische und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation, Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension |
Versicherungsfall des Todes | Hinterbliebenenpensionen (Witwen-/Witwerpension, Waisenpension), Abfindung |
Rehabilitation | medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation |
Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge | (Zuschüsse zu einem) Aufenthalt in Kurorten oder Kuranstalten, Unterbringung in Rehabilitationsanstalten |
Die PV beruht auf dem Umlageverfahren. Die laufenden Pensionen werden durch die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanziert. Daneben leistet auch der Bund einen Beitrag aus den allgemeinen Steuermitteln (Ausfallshaftung; § 80 ASVG).
Ob die Anspruchsvoraussetzungen (Eintritt des Versicherungsfalles, Erfüllung der Wartezeit usw) für eine Leistung der PV erfüllt sind, ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Stichtages zu beurteilen (10 ObS 189/01v).
Der Stichtag (§ 223 Abs 2 ASVG) ...