Paul Haslinger

Einführung in das Sozialrecht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4285-7

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Einführung in das Sozialrecht (1. Auflage)

S. 29

5.1. Allgemeines

In der KV gilt das Finalitätsprinzip, welches vom eingetretenen Ereignis ausgeht, ohne (wie in der UV) nach der Unfallursache zu fragen.

In der KV sind folgende Versicherungsfälle und dazugehörige Leistungen vorgesehen (§§ 116 f ASVG):


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Versicherungsfall
Leistung
Krankheit
Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe), medizinische Hauskrankenpflege, Anstaltspflege
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Krankengeld
vorübergehende geminderte Arbeitsfähigkeit
Rehabilitationsgeld
Wiedereingliederung nach langem Krankenstand
Wiedereingliederungsgeld
Mutterschaft
ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel, Heilbehelfe, Anstaltspflege, Wochengeld

Versicherungsfall ist ein bestimmtes Ereignis, bei dessen Eintritt eine bestimmte Leistung vorgesehen ist.

Nach der Art der Leistungen unterscheidet man Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen (§ 121 ASVG).

Pflichtleistungen sind Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Sie werden als gesetzliche Mindestleistungen oder als satzungsmäßige Mehrleistungen gewährt.

Freiwillige Leistungen sind Leistungen, die auf Grund des Gesetzes oder der Satzung gewährt werden können, ohne dass auf sie ein Rechtsanspruch besteht. Obwohl kein individueller R...

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