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SWK 10, 1. April 2021, Seite 668

Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom

Mit Wirkung vom wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das StRefG 2020, BGBl I 2019/103, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom („Eigenstrombefreiung“, § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen Neuregelung wurden durch die ElAbgG-Umsetzungsverordnung von BMF und BMK (UVO, ElAbgG-UmsetzungsV; BGBl II 2021/82) festgelegt. Mit , 2021-0.178.440, wurden einige Regelungen der UVO im Einzelnen präzisiert.

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