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Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom
Mit Wirkung vom wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das StRefG 2020, BGBl I 2019/103, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom („Eigenstrombefreiung“, § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen Neuregelung wurden durch die ElAbgG-Umsetzungsverordnung von BMF und BMK (UVO, ElAbgG-UmsetzungsV; BGBl II 2021/82) festgelegt. Mit , 2021-0.178.440, wurden einige Regelungen der UVO im Einzelnen präzisiert.