Gründungsmanagement kompakt
6. Aufl. 2018
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S. 17911. Sozialversicherung
Sozialversicherung
Wie für unselbstständig Tätige gibt es auch für selbstständig Tätige eine soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall und für die Pension. Zuständig ist hier im überwiegenden Fall die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). In diesem Kapitel wird auf die Versicherungspflicht und Ausnahmen davon, Leistungen und Kosten der SVA sowie auf unterschiedliche Sonderfälle eingegangen.
Bei den Regelungen (vor allem Beitragssätze und Beitragsgrundlagen) ist zu beachten, dass diese ständigen Aktualisierungen, Änderungen und Anpassungen unterliegen. Bitte informieren Sie sich in jedem neuen Kalenderjahr über mögliche Änderungen bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt. Für freiberuflich Tätige gelten in einzelnen Punkten abgeänderte Regelungen, welche an dieser Stelle nicht behandelt werden.
11.1. Meldung bei der Versicherung
Meldepflicht
Selbständig Erwerbstätige, die eine betriebliche Tätigkeit ausüben, haben sich – unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte – innerhalb eines Monats schriftlich oder mündlich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu melden. Die im Anschluss übermittelte Versicherungserklärung i...