Oppel/Swittalek

Handbuch Ziviltechnikerrecht

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4335-9

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Handbuch Ziviltechnikerrecht (1. Auflage)

S. 482

3.1. Schnittstellen zum Baurecht

Das Verwaltungsgericht Wien wurde in mehreren Beschwerden durch Nachbarn mit dem Beschwerdevorbringen konfrontiert, die Baubehörde sei für die Erteilung der Baubewilligung gar nicht zuständig gewesen, weil das Bauvorhaben dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) unterliegen würde. Der typische Anlassfall sah dabei etwa so aus, dass die Baubehörde zB ein Hochhausprojekt, einen größeren Wohn- und Bürokomplex oder einen Gewerbekomplex mit Einkaufszentrum baubehördlich genehmigt hat und die Nachbarn in ihrem Beschwerdevorbringen ausführen, beim Bauvorhaben würde es sich um ein dem UVP-G unterliegendes „Städtebauvorhaben“ oder „Einkaufszentrum“ bzw um eine ebenfalls dem UVP-G unterliegende Änderung eines solchen handeln. Dieses Vorbringen wird regelmäßig mit dem Vorbringen einer Reihe von Beeinträchtigungen verbunden, etwa durch Lärm und Abgase durch zusätzliches Verkehrsaufkommen aufgrund des Projektes.

Tatsächlich macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein Bauvorhaben dem UVP-G unterliegt oder nicht.

Sollte das Bauvorhaben dem UVP-G unterliegen, so wäre für das Genehmigungsverfahren die Landesregierung und für ein allfälliges Beschwerdeverfahren das Bundesverwaltungs...

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