Handbuch Unternehmensnachfolge
1. Aufl. 2016
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S. 554I. Allgemeines
Die Übertragung eines Unternehmens oder Betriebs(teils) kann in Form einer Universalsukzession (Erbfolge, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in OG oder KG) oder durch Einzelrechtsnachfolge bzw Singularsukzession (zB Vermächtnis) erfolgen. Im ersten Fall kommt es zur Rechtsnachfolge in die gesamte Rechtsstellung des Vorgängers kraft besonderer gesetzlicher Vorschriften. Bei der Singularsukzession erfolgt die Rechtsnachfolge lediglich in einzelne Rechtspositionen.
Der österreichische Gesetzgeber hat basierend auf der Betriebsübergangsrichtlinie durch das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) Regelungen für den Betriebsübergang vorgesehen.
Ziel des AVRAG ist der Arbeitnehmerschutz und die Wahrung der Ansprüche bei Übergang eines Unternehmens, eines Betriebes oder Betriebsteiles auf einen anderen Inhaber. Die im AVRAG normierten Regelungen mit dem Ziel, dass ein Betriebsübergang nicht zum Verlust der Arbeitsplätze führen darf, sind sozialpolitisch von großer Relevanz.
Das AVRAG erlangt in der Praxis große Bedeutung bei Auslagerungen von Betrieben oder Betriebsteilen (Out- und Insourcing), welche sich insbesondere bei Unternehmensübergaben anbie...