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Alexander Hasch/Verena Trenkwalder

Handbuch Unternehmensnachfolge

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-1599-8

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Handbuch Unternehmensnachfolge (1. Auflage)

S. 531I. Patentrecht

A. Allgemeines

Im Zuge des Überganges eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteiles muss sich der Erwerber damit auseinandersetzen, ob einerseits Patente vorhanden sind oder neue Erfindungen patentiert werden können. Ferner wird ein Unternehmenserwerber die Schutzdauer (Höchstdauer von 20 Jahren ab dem Anmeldetag) zu überprüfen haben.

B. Patentbegriff

Ein Patent kann erteilt werden für

  • Erfindungen,

  • die neu sind,

  • sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und

  • gewerblich anwendbar sind.

Jedes Patent setzt somit eine Erfindung voraus, aber nicht jede Erfindung ist patentierbar.

Im PatG findet sich keine Definition des Begriffs Erfindung. Im Allgemeinen wird darunter eine fortschrittliche Schöpfung auf gewerblichem Gebiet verstanden.

Eine Erfindung setzt voraus, dass der Erfinder Regeln zur Lösung einer bestimmten Aufgabe oder eines Problems angeben kann. Es müssen daher Regeln aufgestellt werden können, die es ermöglichen, eine sich stellende Aufgabe oder ein technisches Problem wiederholt nachvollziehbar einer Lösung zuführen zu können.

Gewerbliche Anwendbarkeit bedeutet, dass die Erfindung eine Tätigkeit zulassen muss, welche die äußeren ...

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