Handbuch Immobilientransaktionen
2. Aufl. 2015
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S. 2838. Die wirtschaftliche Due Diligence – Zusammenführung der Ergebnisse
8.1. Objektbesichtigung
Um ein Bild des Investment-Targets zu erhalten, sollte nach einer bereits erfolgten ersten Besichtigung spätestens zum Start der Due Diligence die Begehung der Liegenschaft erfolgen.
Es hat sich gezeigt, dass eine entsprechende Vorbereitung auf die Besichtigung die Effizienz der Begehung und die Aufbereitung des am Ende der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stehenden Investment-Memorandums wesentlich steigert. Daher sollten im Vorfeld vom Schreibtisch aus die „harten Standortfaktoren“ (dazu später) recherchiert werden und die für die Besichtigung relevanten Unterlagen (siehe 8.1.2.) angefordert werden.
8.1.1. Begehung des Objektes
Die Begehung des Gebäudes muss mit besonderer Sorgfalt und Sachkenntnis erfolgen. Daher ist die Begehung von jemandem vorzunehmen, der über die entsprechende Ausbildung verfügt und ausreichend Erfahrung aufweist. Auf dieser ersten Einschätzung fußen dann nämlich die interne Diskussion, danach die Empfehlung an den Investor und daraus resultierend die Entscheidungsfindung des Investors.
Weiters empfiehlt es sich genau zu überlegen, mit welchen Vertretern der Verkäuferseite...