Die GmbH & Co KG
2. Aufl. 2016
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I. S. 392Einleitung
Dieser Beitrag behandelt ausgewählte Sonderfragen zu Umgründungen nach Art I bis III UmgrStG im Zusammenhang mit der GmbH & Co KG.
II. Verlustvorträge und Umgründung
A. Verschmelzung
Für die Verschmelzung nach Art I UmgrStG finden sich die Regelungen zu den Verlustvorträgen im Sinne des § 8 Abs 4 Z 2 UmgrStG im § 4 UmgrStG. Zu unterscheiden sind die Verlustvorträge der übertragenden Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag von denen der übernehmenden Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag.
Verlustvorträge der übertragenden Gesellschaft gehen auf die übernehmende Gesellschaft unter folgenden Voraussetzungen über:
Buchwertumgründung:
Soweit die Verschmelzung zu ertragsteuerlichen Buchwerten erfolgt, geht auch der mit dem zu Buchwerten übertragenen Vermögen objektverknüpfte Verlustvortrag auf die übernehmende Körperschaft über. Buchwertumgründung liegt vor bei Verschmelzung unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschaften, aber auch bei Exportverschmelzungen, soweit das übertragene Vermögen mit seinen stillen Reserven einschließlich Firmenwert weiterhin in Österreich steuerhängig bleibt (zB bei Vorliegen einer inländischen körperschaftsteuerpflichtigen Betriebsstätte im Anschluss an die Verschmelzung). Buchwertfortführung li...