Die GmbH & Co KG
2. Aufl. 2016
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I. S. 198Einleitung
Die GmbH & Co KG in der Ausgestaltung als sogenannte „Publikums-KG“ ist seit jeher eine beliebte Rechtsform für geschlossene Fondsstrukturen. Ihre Vorzüge liegen insbesondere in der steuerlichen Transparenz – Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet – und in der beschränkten Haftung der Kommanditisten. Publikums-KGs sind entweder eigen- oder fremdverwaltet. Bei fremdverwalteten Publikums-KG gründet in der Regel der Verwalter eine GmbH, die wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin die KG errichtet. Die Kommanditanteile werden von einem Treuhänder übernommen und in der Folge an Anleger weiterveräußert. Die Anlegerrechte werden oftmals auch nach Gründung gebündelt und von einem Treuhänder wahrgenommen. Das österreichische Recht kennt für Publikums-KGs – anders als das deutsche Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) – keine investmentspezifischen Sonderbestimmungen, sodass die generellen unternehmensgesetzlichen Vorgaben für KGs zur Anwendung gelangen (§§ 161 ff UGB).
Bei geschlossenen Fonds in Form einer Publikums-KG haben die Anleger regelmäßig (im Gegensatz zu OGAW-Fonds) kein jederzeit ausübbares Recht, gegen Rückgabe ihrer Anteile eine Auszahlung des en...