Die GmbH & Co KG
2. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 180Hintergrund
Seit dem Berufsrechtsänderungsgesetz (BRÄG) 2013 ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft auch in Form einer GmbH & Co KG möglich. Diese Regelung markiert den vorläufigen Endpunkt einer sukzessiven Liberalisierung des Standesrechts der Rechtsanwälte. Nach Etablierung der eingetragenen Erwerbsgesellschaften wurden zunächst die „klassischen“ Personengesellschaften sowie die GmbH für Anwälte geöffnet. Dass nunmehr auch die GmbH & Co KG dem taxativen Katalog zulässiger Rechtsformen in § 1a RAO angehört, erscheint folgerichtig, entspricht einer Forderung der Rechtsanwälte und liegt im internationalen Trend. Bestärkt durch europäische Entwicklungen, sollte mit dieser Rechtsform nicht zuletzt eine attraktive Alternative zu konkurrierenden Rechtsformen aus dem europäischen Ausland (etwa der englischen LLP oder der deutschen PartG mbB) geschaffen werden. Insofern kann man von „Jahrzehnten einer Öffnung“ sprechen, in denen sich das historisch gewachsene Bild des persönlich tätigen und persönlich haftenden Rechtsanwalts schrittweise gewandelt hat. Weitere Flexibilisierungen erscheinen nicht unrealistisch, nach wie vor verschlossen sind Rechtsanwälten derzeit etwa die GmbH & Co OG...