Steuerhandbuch für Freiberufler
1. Aufl. 2017
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S. 11. Einkommensteuer
1.1. Der Steuerpflichtige und das steuerpflichtige Einkommen
1.1.1. Persönliche Steuerpflicht der Freiberufler
Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer (§ 1 Abs 1 EStG). Die Einkommensteuer wird somit auch als „Ertragsteuer der natürlichen Personen“ bezeichnet. Als natürliche Personen sind auch „Freiberufler“ Einkommensteuersubjekt.
Der Begriff des „freien Berufes“ wird im EStG (wie auch sonst in der österreichischen Rechtsordnung) nicht abschließend definiert, in verschiedenen Zusammenhängen aber vorausgesetzt; so bspw iZm der Pauschalierung in § 17 EStG und in besonders prominenter Weise als eigener Tatbestand steuerbarer Einkünfte in § 22 Z 1 EStG. Mithilfe der in § 22 Z 1 EStG enthaltenen Aufzählung freiberuflicher Tätigkeiten und Berufsgruppen soll auch der Freiberufler als Einkommensteuerpflichtiger umschrieben werden. Erfasst und in der Folge besprochen werden somit insb
Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Unterrichtende und Erzieher;
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Die...