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VfGH: Impfpflicht ist angesichts der geltenden Nichtanwendung verfassungskonform
Entscheidung: G 37/2022 ua.
Normen: COVID-19-Impflichtgesetz; Art 8 EMRK.
Das Impfpflichtgesetz ist, angesichts der zum Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung, verfassungskonform. Ein Antragsteller aus Wien hatte ua vorgebracht, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art 8 EMRK), denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität. Der VfGH hatte den Antrag des Wieners nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen; diese wurde am getroffen.
Die Impfpflicht ist ein besonders schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, hält der VfGH in der Entscheidung fest. Daher gilt auch ein strenger Maßstab bei der Prüfung, ob die Impfpflicht verhältnismäßig ist. Art 8 Abs 2 EMRK nennt die Voraussetzungen dafür, dass ein Eingriff in dieses Grundrecht statthaft ist. Dies ist der Fall, wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und etwa zum Schutz der Gesundheit notwendig ist.
Das COVID-19-Impfpflichtgesetz verfolgt das Ziel einer hohen Durchimpfungsrate zum Schutz von Personen, die die Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruc...