Umgründungen und Immobilien
1. Aufl. 2022
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S. 202Das unternehmensrechtliche Umgründungsrecht war lange Zeit auf die Kapitalgesellschaften konzentriert. Schritt für Schritt bezieht es aber weitere Rechtsformen wie etwa Privatstiftungen oder auch Genossenschaften ein; für sie war der Gesetzgeber gerade kürzlich sehr aktiv. Ich hoffe daher, das Interesse von Gottfried Sulz dafür wecken zu können.
Das Genossenschaftsspaltungsgesetz ist ein junges, erst wenige Jahre altes Gesetz, das sich weitgehend an dem schon länger bestehenden Spaltungsgesetz für Kapitalgesellschaften orientiert, soweit nicht Abweichungen wegen der Besonderheiten der Rechtsform notwendig sind. Daher ist es hilfreich, auf das SpaltG für Kapitalgesellschaften und das in der Judikatur und Literatur entwickelte Verständnis zurückzugreifen, soweit eben keine abweichende Regelung geboten ist.
1. Die nichtverhältniswahrende Spaltung
Das Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) kennt gemäß § 1 ähnlich wie das SpaltG mehrere Formen der Spaltung, nämlich die Ab- und Aufspaltung sowie die Spaltung zur Neugründung und zur Aufnahme; schließlich auch die Varianten der verhältniswahrenden und nichtverhältniswahrenden Spaltung. Eine Spaltung kann als Abspaltung zur Neugründung gestaltet werden. Dabei ist di...