Umgründungen und Immobilien
1. Aufl. 2022
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S. 32Das UmgrStG regelt steuerneutrale Vermögensübertragungen. Grundsätzlich sind davon betriebliche Einheiten, idR Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile und unter gewissen Umständen Kapitalanteile umfasst. Liegenschaften für sich allein stellen kein sogenanntes begünstigtes Vermögen da. Die Übertragung von Liegenschaften kann allerdings im Rahmen betrieblicher Einheiten erfolgen und ist damit von den Bestimmungen des UmgrStG umfasst.
Die Behandlung von Liegenschaftsvermögen im Steuerrecht bzw UmgrStG zeichnet sich durch gewisse Besonderheiten aus; dies ist zum einen aufgrund des Sondersteuersatzes bei Liegenschaftsverkäufen gegeben, ferner ergeben sich Themenstellungen hinsichtlich einer Bewertung und Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Veräußerungsbesteuerung aufgrund historischer Gegebenheiten, Bestimmungen und Übergangsbestimmungen (Stichwort: Alt-/Neuvermögen); verkehrssteuerliche Aspekte spielen iZm der Übertragung von Liegenschaften selbstverständlich ebenso eine Rolle, werden allerdings in diesem Beitrag nicht berührt.
Im Rahmen dieses Beitrages sollen die Artikel IV (Zusammenschluss) und V (Realteilung) UmgrStG im Zusammenhang mit Liegenschaftsvermögen näher beleuchtet werden. Diesen beiden V...