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Abwicklung der Umsatzsteuerrückerstattung beim Touristenexport
Vorsteuerabzug beim österreichischen Händler?
Der VwGH hat festgehalten, dass der Vorteil, den ein Unternehmen zur Abwicklung der Umsatzsteuerrückerstattung bei Touristenexporten den Touristen jeweils verschafft, darin besteht, dass diese sich nicht um die Rückerstattung im Drittstaat selbst bemühen müssen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob dem Händler tatsächlich ein Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Dienstleistungsgebühr zukommt.
1. Sachverhalt
Das Unternehmen A mit Sitz in Österreich übernimmt für private Kunden des österreichischen Händlers B (Touristen aus Drittländern) die Umsatzsteuerrückerstattung. A zahlt an den Touristen den Umsatzsteuerbetrag abzüglich eines Provisionsanteils und übermittelt B eine schriftliche Information über die von A an den Touristen zu erstattende Umsatzsteuer. Ebenso enthält diese Rechnung eine vom Touristen bereits getragene Dienstleistungsgebühr samt Umsatzsteuer. B macht in der Folge die Umsatzsteuer auf die Dienstleistungsgebühren als Vorsteuer geltend.
Fraglich ist, ob Händler B der Vorsteuerabzug aus dieser Dienstleistungsgebühr zusteht.
2. Gesetzliche Grundlagen
2.1. Sonstige Leistungen
Statt des Begriffs „sonstige Leistung“ verwendet die MwStSyst-RL den Begriff „Dienstle...