Öffentliches Wirtschaftsaufsichtsrecht
1. Aufl. 2022
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S. 594. Rundfunk, Postwesen und Telekommunikation
4.1. Geschichte der Liberalisierung
4.1.1. Post und Telekommunikation – die PTV
Die Telekommunikation war zu Zeiten, in denen sie verstaatlicht war, ein klassisches Beispiel für staatliche Leistungsverwaltung zu Zwecken der „Daseinsvorsorge“. Damals waren Telekommunikation und Post auch noch in einem Betrieb vereinigt – der Post- und Telegraphenverwaltung. Die sog „PTV“ war eine Sektion des Bundesministeriums für Verkehr. Die staatlichen Fernmeldeorganisationen waren demnach Teil der staatlichen Verwaltung, wobei es auch weniger selbstständige öffentliche Monopolunternehmen gab, welche dieselben Aufgaben besorgten. Grundsätzlich waren sie sowohl für die Errichtung als auch für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen zuständig.
Im Jahr 1996 ist die PTV schließlich aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und als Post- und Telekom Austria AG in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt worden. Drei Jahre später, 1999, folgte die Trennung in zwei Gesellschaften – nämlich die Telekom Austria AG und die Österreichische Post AG.
4.1.2. Radio und Fernsehen – vom ORF-Monopol zu Privatradio und Privatfernsehen
Ursprünglich gab es in Österreich led...