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Umstellung der Messverfahren im Bereich Pkw
Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zugrunde gelegt.
Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner dynamischeren Ausrichtung realistischere Messergebnisse hinsichtlich Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen erzielen soll.
Auswirkungen für Sachbezugswerte und NoVA
Für das Jahr 2019 gilt eine Übergangsregelung:
Seit werden alle neu typisierten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge dem Prüfverfahren WLTP zur Ermittlung der Verbrauchs- und Abgaswerte unterzogen. Die nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelten Verbrauchswerte werden mittels der unionsrechtlichen Applikation „CO2MPAS“ auf NEFZ-Werte (= korrelierte NEFZ-Werte) zurückgerechnet. Die Rückrechnung auf die korrelierten NEFZ-Werte führt zu teils höheren CO2-Werten im Vergleich zu den ursprünglichen NEFZ-Werten, allerdings gibt es teilweise auch Rückgänge.
Für die Besteuerung dieser Fahrzeuge (Sachbezugswerte, NoVA) sind die korrelierten NEFZ-Werte heranzuziehen; für Fahrzeuge vor diesem Stichtag gelten noch die Werte nach NEFZ (alt).
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