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ASoK 2, Februar 2018, Seite 63

KV-Abschluss für Arbeitskräfteüberlasser

Die Gewerkschaft PRO-GE meldet den erfolgreichen Abschluss der Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: Erhöhung der KV-Löhne (Beschäftigungsgruppe B bis F) um durchschnittlich 2,85 %; Erhöhung der KV-Löhne in der Beschäftigungsgruppe A um 3,98 %; Erhöhung der Zulagen um 1,43 %; Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht; verbesserte Regelung in der Stehzeit.

Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab .

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