Vergleichssummen in der Personalverrechnung
1. Aufl. 2021
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S. 236. Sozialversicherung
Enden Streitigkeiten zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer über arbeits- oder entgeltrechtliche Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht, wirken sich die von den Gerichten getroffenen Urteile oder Vergleiche über Entgeltansprüche meist auch im Bereich der Sozialversicherung aus.
Die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten, welche bei der Abrechnung von Vergleichssummen zu beachten sind, werden in diesem Kapitel näher erläutert.
6.1. Allgemeines
6.1.1. Mitteilungspflicht der Arbeits- und Sozialgerichte
Die Arbeits- und Sozialgerichte erster Instanz sind zur Übermittlung aller Urteils- und Vergleichsausfertigungen an die Versicherungsträger verpflichtet. Die Mitteilung erfolgt an jene Landesstelle, in dessen Bundesland das Arbeits- und Sozialgericht ihren Sitz hat.
[…] Die Gerichte erster Instanz haben je eine Ausfertigung der rechtskräftigen Entscheidungen über Entgeltansprüche von Dienstnehmern (Lehrlingen) binnen vier Wochen ab Rechtskraft an die Österreichische Gesundheitskasse zu übersenden; gleiches gilt für gerichtliche Vergleiche über die genannten Ansprüche.
Der Zweck dieser Vorschrift besteht dari...