Vergebührung von Mietverträgen
1. Aufl. 2023
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S. 11. Allgemeines zu Gebühren
Das Gebührengesetz regelt die Gebühren von:
Festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen und
Gebühren für Rechtsgeschäfte.
1.1. Feste Stempelgebühren
Feste Stempelgebühren fallen für Schriften und Amtshandlungen an.
Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um eine gebührenpflichtige Schrift handelt. Für die Gebührenpflicht einer Schrift sind das Vorhandensein und der Inhalt eines Schriftstückes maßgebend. Nicht entscheidend ist, ob die Schrift im Original oder in Abschrift (beglaubigt oder unbeglaubigt; Fotografien, Fotokopie) vorhanden ist.
Automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen sowie auf die Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse stehen schriftlichen Eingaben und Beilagen, Erledigungen, amtlichen Ausfertigungen, Protokollen und Zeugnissen gleich.
Gebührenpflichtig sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlun...