Praxishandbuch Urheberrecht
2. Aufl. 2019
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S. 269
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften haben unter anderem die Aufgabe, die Rechte von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten wahrzunehmen. Wie diese Rechtewahrnehmung in der Praxis funktioniert und wie das flächendeckende System der damit verbundenen kollektiven Rechtewahrnehmung beschaffen ist, darüber informiert dieses Kapitel.
Das Urheberrechtsgesetz geht davon aus, dass Urheber und Leistungsschutzberechtigte an den wirtschaftlichen Ergebnissen ihres Schaffens – auf welchen Stufen der Verwertung diese auch immer anfallen – angemessen beteiligt werden sollen. Diese Beteiligung wird durch ein Stufensystem zur mittelbaren Erfassung der Endverbraucher umgesetzt, indem unter anderem finanzielle Ansprüche gegen Werkvermittler geschaffen wurden, welche das an die Verwertungsgesellschaften zu bezahlende Entgelt auf den Endverbraucher umlegen.
12.1. Die kollektive Rechtewahrnehmung
Die Einzelheiten der kollektiven Rechtewahrnehmung sind im Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geregelt. Die abgestuften Verwertungsrechte stellen sicher, dass bei jedem Hinzutreten einer neuen Öffentlichkeit ein neues Verwertungsrecht des Urhebers in Anspruch genommen wird. So ist beispielsweise das Abspielen von Musik...