Praxishandbuch Urheberrecht
2. Aufl. 2019
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S. 177
Wie erfolgt die Erteilung von Nutzungsbewilligungen und Nutzungsrechten in der Praxis? Welche Rolle spielen dabei die Begriffe Verwertungsrechte, Nutzungsrechte, Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen und wie werden diese im Rahmen der Vertragsgestaltung am zweckmäßigsten verwendet, um möglichst große Rechtssicherheit zu erlangen?
Alle Antworten enthält dieses Kapitel.
9.1. Lizenzrechtliche Basics
Landläufig finden wir die feste Überzeugung, man könne das Urheberrecht wie andere Rechte auch jemandem verkaufen oder verschenken, also auf Dritte übertragen. Das ist in Österreich aber rechtlich unmöglich!
9.1.1. Die Unübertragbarkeit des Urheberrechts
Ein tragender Grundsatz des österreichischen und deutschen Urheberrechtsgesetzes besagt: Das Urheberrecht kann unter Lebenden nicht übertragen werden (§ 23 Abs 3).
Hauptgrund dafür ist, dass das einheitliche Urheberrecht auch das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst und Persönlichkeitsrechte – wie beispielsweise auch das Namensrecht – naturgemäß unter Lebenden nicht auf Dritte übertragbar sind. Die Urheberrechtsgesetze anderer Staaten kennen hingegen die Übertragbarkeit des Urheberrechts, namentlich das schweizerische, das französis...