Unternehmensbewertung für Praktiker
3. Aufl. 2017
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S. 635Unternehmensbewertung im Rahmen von Privatisierungen öffentlicher Unternehmen
Die Europäische Kommission hat in Hinblick auf Artikel 107 ff AEUV Grundsätze für die Privatisierung öffentlicher Unternehmen entwickelt. Wesentlich sind
die Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe (2016/C 262/01) und
der Leitfaden zur beihilfenkonformen Finanzierung, Umstrukturierung und Privatisierung staatseigener Unternehmen (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom ).
Zentraler Begriff ist das „Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten“. Eine (genehmigungspflichtige) Beihilfe liegt dann nicht vor, wenn wirtschaftliche Transaktionen von öffentlichen Stellen zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen werden, und der Gegenseite durch die Transaktion kein Vorteil entsteht, den sie unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte. Nicht genehmigte Beihilfen unterliegen einem Durchführungsverbot.
Ob eine staatliche Maßnahme den Marktbedingungen entspricht, wird ex ante auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Maßnahme verfügbaren Informationen geprüft.
Bei Anwendung des Kriteriums des marktwirtschaftlich handelnden Wirtscha...