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Kranebitter/Maier (Hrsg)

Unternehmensbewertung für Praktiker

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7143-0292-9

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Dokumentvorschau
Unternehmensbewertung für Praktiker (3. Auflage)

1. S. 230Bewertung aus unternehmensrechtlicher Sicht

Eine Unternehmensbewertung im Zuge von Umgründungen kann idR zwei Zwecke verfolgen:

1.

Bewertung im Interesse der Gläubiger von an den Umgründungsvorgängen beteiligten Gesellschaften

Der Sicherung der Gläubigerinteressen dienen vor allem die Regeln über die Gründungsprüfung bzw Restvermögensprüfung. Insb bei Durchführung von Sacheinlagen kann sich zB ein Bewertungserfordernis mit Prüfungspflicht ergeben (vgl § 25 Abs 2 Z 2 AktG, § 150 Abs 3 AktG, § 6a Abs 4 GmbHG, § 52 Abs 6 GmbHG). Eine Bewertung von Sacheinlagen kann aber auch dann erforderlich sein, wenn die Umgründungsmaßnahme mit keiner Prüfungspflicht verbunden ist.

Sollte bei einer Verschmelzung zur Aufnahme eine Kapitalerhöhung bei der aufnehmenden Gesellschaft erfolgen, ist nach § 223 Abs 2 AktG eine Prüfung derselben nur erforderlich, wenn die Buchwerte aus der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft nicht fortgeführt werden oder die fortgeführten Buchwerte niedriger sind als der geringste Ausgabebetrag der für die Einlage gewährten Anteile. Im Gegensatz dazu ordnet § 3 Abs 4 SpaltG zwingend eine Gründungsprüfung nach den aktienrechtlichen Vorschriften bei Spaltung zur Neugründung an, unabhängig davon, ob es sich bei der gegründeten Gesellschaft um eine AG oder GmbH handelt ...

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