Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verzicht auf nicht werthaltige Forderung als verdeckte Ausschüttung
Entscheidung: RV/2101564/2016, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 95 EStG 1988.
Bei nicht werthaltigen Forderungen kann das Unterbleiben von Einbringungsmaßnahmen nur zu einem Vermögensnachteil für die GmbH und damit steuerlich zu einer verdeckten Ausschüttung im Ausmaß des gerade dadurch verlorenen Kapitals führen. Verloren kann nur der werthaltige Teil der Forderung sein.